Seit Gründung der Joseph-Beuys-Gesamtschule wird der Bildungs- und Erziehungsauftrag von der Schule inklusiv verstanden.
Gesamtschultypisch ist die Heterogenität der Schülerschaft, so dass individuelle Förderung zum Arbeitsalltag gehört. Zudem gab es schon immer Schüler*innen mit besonderem Unterstützungsbedarf an der Schule. Entsprechende Diagnosen wurden von den Grundschulen durchgeführt bzw. von uns durch ein AOSF-Verfahren initiiert und durchgeführt.
Seit 2014 gilt nun die Inklusion als durchgängiger Bestandteil unserer Schule.
Wir arbeiten mit Sonderpädagogen*innen und dem ganzen Kollegium an festen Elementen, die in unserer Schule verankert sind und passen diese, besonders im organisatorischen Bereich, den jeweils aktuellen Bedürfnissen an. Momentan arbeiten unsere Sonderpädagoginnen in fester Anstellung ( 2 Lehrkräfte und 1 Lehrkraft über VOBASOF) und Abordnung
(1 Lehrkraft) an der Joseph-Beuys-Gesamtschule. Unser Team wird verstärkt durch zwei festangestellte Kräfte im multiprofessionellen Team.
Gesetzliche Grundlagen
Im Jahr 2006 hat die UNO-Generalversammlung in New York das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Seit dem März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch in Deutschland geltendes Recht. Nach Artikel 24 ist das Recht auf Bildung und somit der Zugang zu einem inklusiven Unterricht an Regelschulen festgeschrieben worden.
An der Joseph-Beuys-Gesamtschule werden deshalb seitdem in unterschiedlichen Zirkeln die Gelingensbedingungen für das „Gemeinsame Lernen“ erarbeitet. Kurz gefasst wollen wir ein System schaffen, in dem Kinder unterschiedlicher Herkunft, mit unterschiedlichen Muttersprachen, Religionen und sozio-ökonomischen Hintergründen, mit individuellen Stärken und Schwächen, Kinder mit und ohne (diagnostizierter) Behinderung an einer Schule unter einem Dach lernen und als Gemeinschaft gleichberechtigt an allen schulischen und außerschulischen Aktivitäten teilhaben. Inklusion bedeutet die Vielfalt der SuS ernst zu nehmen, zu respektieren und wertzuschätzen.
Inklusive bedeutet hierbei NICHT, dass alle SuS zur gleichen Zeit, im gleichen Tempo, an dem gleichen Gegenstand mit dem gleichen Ergebnis arbeiten. Vielfalt bedeutet vielfältige Lernwege, eine hohe Flexibilität und Kreativität und ein stetiger Prozess.
Für das Schulleben ergibt sich, erneut der Bezug auf die Wertschätzung der Vielfalt, der Respekt vor Unterschiedlichkeiten und der Blick auf die individuellen Stärken und Schwächen der SuS- unabhängig von Lehrplänen oder Notenspiegeln.
Seit 2015 haben wir das Gemeinsame Lernen mit festen Inklusionsklassen an unserer Schule. Sich ändernde Bedingungen, insbesondere was die personelle Ausstattung der Schule betrifft, haben dazu geführt, dass wir inhaltlich und organisatorisch unser Konzept aktiv an die aktuellen Bedingungen anpassen. Nach einer Phase der Erprobung wird dieses evaluiert und von den Gremien der Schulgemeinde neu beraten. Inklusion ist und bleibt also ein Prozess, an dem die ganze Schulgemeinde beteiligt ist. Leitgedanke ist dabei, eine Schule für alle Kinder zu sein, da dies schon immer ein Leitgedanke bei unserer Arbeit als Gesamtschule war.
Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Auseinandersetzung mit der notwendigen persönlichen Haltung. In der Vorbereitung und praktischen Umsetzung werden die Bedürfnisse der Beteiligten erfasst und die Strukturen jeweils überdacht und angepasst. Wir versuchen für alle Beteiligten die notwendigen räumlichen und sächlichen Bedarfe und kompetente Förderkräfte für eine gute Arbeit zu schaffen.
Diese maßgeschneiderten, individuelle Lösungen müssen unseren Anspruch genügen aber auch leistbar sein. Eine gute Atmosphäre und Zufriedenheit bei allen Beteiligten sind wesentliche Indikatoren für eine gelingende Arbeit.
Sonderpädagogische Förderung und inklusives Lernen
Der Weg zu einem inklusiven Lernen, aber auch die (sonderpädagogische) Förderung aller betroffenen Schüler*innen wird dadurch erleichtert, dass viele Prinzipien der allgemeinen Pädagogik, aber auch der Sonderpädagogik, die als grundlegend gelten, seit vielen Jahren an unserer Schule praktiziert werden.
Schülerinnen mit besonderen Unterstützungsbedarf erhalten im Wahlpflichtbereich angemessene Angebote, z. B. lebenspraktische Übungen.
flexibler Einsatz der Lehrkräfte für Sonderpädagogik
Die Sonderpädagogen sind Klassen fest zugeordnet und somit auch den Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die die jeweiligen Klassen besuchen. Die Besonderheit besteht darin, dass die Sonderpädagogen flexibel bleiben können, zu welchen Tagen und Zeiten sie in den Klassen tätig sind. Der Einsatz und die Arbeit in der Doppelbesetzung werden gemeinsam mit den jeweiligen Teams der Klassenleitung besprochen und dann von der Schulleitung festgelegt.
Förderkonferenz
Die Sonderpädagogen treffen sich in Ihrem Team einmal wöchentlich und tauschen sich über Gegebenheiten und ihre Tätigkeitsfelder aus. Neben aktuellen Berichterstattungen arbeiten sie gemeinsam an der Weiterentwicklung des Konzepts „Inklusion“. Zudem findet einmal in der Woche eine Teamsitzung mit der Inklusionbeauftragten und der didaktischen Leitung statt.
Inklusionskonferenz
Diese Konferenz hat den Status einer Fachkonferenz. Dort treffen sich dreimal pro Jahr Sonderpädagogen und Regelschullehrer*innen um sich über den aktuellen Stand der Inklusion an unserer Schule auszutauschen und notwendige Beschlüsse (Material, Organisation) zu fassen.
Beratungsebene
Mittels des schuleigenen Schulplaners erhalten die Schüler*innen täglich eine Rückmeldung bezogen auf ein bestimmtes Förderziel. Diese Vereinbarung über ein mögliches Ziel wird zwischen Schüler*in und Sonderpädagoge*in getroffen. Diese wird überprüft und angepasst. Bei Bedarf werden auchVerhaltensverträge abgeschlossen. Diese beziehen sich auf ein bestimmtes Ziel bzw. konkret erwünschtes Verhalten.
Die Gesamtschule bietet in ihrer Organisation des Klassenlebens, also des Lernens und der sozialen Gemeinschaft Strukturen, die für das Gemeinsame Lernen förderlich sind.
Inklusion und Gemeinsames Lernen können nur dann gelingen, wenn jede Schülerin und jeder Schüler gemäß ihren/seiner Fähigkeiten lernen kann. Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf werden hier von den im Klassenteam arbeitenden Sonder-pädagoginnen und Sonderpädagogen in enger Kooperation mit den Klassen- und Fachlehrerinnen und Fachlehrern unterstützt. Die sonderpädagogische Förderung besteht im Unterricht zum einen im Team-Teaching, erfolgt zum Teil aber auch im Rahmen einer äußeren Differenzierung. Darüber hinaus führen die Sonderpädagoginnen Diagnostik durch, beraten SchülerInnen, KollegInnen und Eltern, stellen Material bereit und erarbeiten gemeinsam mit den FachlehrerInnen individuelle Förderpläne.