Nachschreibtermine

 

Verfahren zur Organisation von Nachschreibterminen für die Jahrgänge 8 bis 10

 

(1) Anmeldung für Nachschreibtermine

  • Erste Bedingung: Nur Lernende, die aufgrund von Krankheit nicht zur Prüfung erscheinen konnten, dürfen einen Nachschreibtermin beantragen
  • Meldung via E-Mail: Lernenden, die krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen können, müssen dies vor dem Prüfungstermin per E-Mail an die Klassenlehrkäfte und Frau Kuhnhenne (Mail-Adresse: miriam.kuhnhenne@jbg.nrw.schule) mitteilen. Die E-Mail sollte folgende Informationen enthalten:
    - Name
    - Klasse
    -  Angabe zur betroffenen Prüfung (Datum, Fach, Lehrkraft)
    -  Kurzbeschreibung des Grundes (z. B. "Fieber" oder "Grippe")

(2) Einreichung der Entschuldigung

  • Frist: Die Entschuldigung muss innerhalb von drei Werktagen nach Wiedererscheinen in der Schule zusätzlich bei Frau Kuhnhenne (Abteilungsleiterin II) vorlegt werden.

(3) Genehmigung und Organisation des Nachschreibtermins

  • Nach Erhalt der E-Mail mit der Krankmeldung und der schriftlichen Entschuldigung prüft die Abteilungsleiterin, ob die Anforderungen erfüllt sind.
  • Bestätigung per Aushang: Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, können die Lernenden vor dem Büro von Frau Kuhnhenne (Raum 108) dem Aushang die Details zum Nachschreibtermin (Datum, Uhrzeit, Ort, Fach) entnehmen.
  • Sollte eine der Bedingungen nicht erfüllt sein (z. B. keine Krankmeldung per E-Mail oder keine schriftliche Entschuldigung), wird dem Lernenden mitgeteilt, dass er nicht für den Nachschreibtermin zugelassen wird.

(4) Sonderregelungen

  • Lernende mit wiederholtem Krankheitsfall: Sollten Lernende wiederholt krankheitsbedingt fehlen, könnte eine zusätzliche ärztliche Bescheinigung oder eine Stellungnahme der Sorgeberechtigten erforderlich sein, um Missbrauch zu vermeiden.
  • Ausnahmen: In besonderen Fällen (z. B. langfristige Krankheitsphasen oder ernsthafte Erkrankungen) können individuelle Lösungen mit der Abteilungsleiterin und den Lehrkräften vereinbart werden.